Der „Fall Wirecard“ belastet die Reputation des Finanzplatzes Deutschland und führt zu Fragen in Bezug auf die Rolle der Wirtschaftsprüfer in der Öffentlichkeit. Auch wenn noch viele Unsicherheiten über den Fall Wirecard bestehen, fasste das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) in einem Positionspapier zur „Fortentwicklung der Unternehmensführung und -kontrolle“ vom 15.07.2020 konkrete Maßnahmenkomplexe zusammen, um über den Einzelfall hinaus erste Lehren aus dem Fall Wirecard zu ziehen. Insbesondere sollen durch Anpassungen in der Abschlussprüfung und den Bereichen Corporate Governance und Aufsicht Abwehrmechanismen gegen kriminelle Machenschaften in Unternehmen entwickelt werden.
Das IDW schlägt u. a. vor, eine explizite Pflicht des Vorstands zur Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Compliance-Management-Systems gesetzlich vorzuschreiben und dieses System im Rahmen der Abschlussprüfung zu prüfen. Das Compliance-Management-System soll an der spezifischen Risikolage des Unternehmens ausgerichtet werden und könne wirtschaftskriminellen Handlungen vorbeugen.
Auch könnte der Vorstand gesetzlich verpflichtet werden, im Abschluss eine explizite Aussage dazu abzugeben, dass ihm keine Tatsachen oder Gegebenheiten bekannt sind, die dem Fortbestand des Unternehmens, zumindest in den zwölf Monaten nach Abgabe der Erklärung, entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat sollte verpflichtet werden, einen Prüfungsausschuss einzurichten, um Kompetenz und Handlungsfähigkeit zu erhöhen.
Die von Vorstand und Aufsichtsrat abzugebende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG könnte vom Abschlussprüfer geprüft werden.
Zudem könnten bei Vorliegen substantiierter Hinweise auf Bilanzmanipulationen und Vermögensschädigungen (Fraud) bei Unternehmen des öffentlichen Interesses vermehrt forensische Methoden in der Abschlussprüfung eingesetzt werden.
Auch die Rolle der Aufsicht über Unternehmen und Abschlussprüfer, insbesondere die Rolle der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bzw. des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nach Ansicht des IDW kritisch zu hinterfragen und durch erweiterte Berichtspflichten bzw. Untersuchungsrechte zu verändern.
Das IDW schlägt vor, dass die APAS künftig öffentlich über die von ihr durchgeführten Untersuchungen und die dabei erzielten Feststellungen unter Darstellung der Stellungnahmen des Abschlussprüfers berichtet. Auch sollte erwogen werden, der APAS die Möglichkeit zu geben, sich in begründeten Fällen in noch nicht abgeschlossene Abschlussprüfungen einzubringen, damit mögliche Prüfungsfehler vermieden werden. Die Zusammenarbeit, insbesondere der Informationsaustausch, zwischen APAS, BaFin und der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) sollte gestärkt werden, erforderlichenfalls auch unter Neujustierung bestehender Verschwiegenheitsanforderungen.
Das IDW regt hinsichtlich der Rolle der (institutionellen) Kapitalmarktteilnehmer an, dass zumindest die Notierung eines Unternehmens im DAX 30 nicht ausschließlich auf Grundlage der Marktkapitalisierung und des Handelsumsatzes erfolgen darf. Vielmehr sind auch angemessene Anforderungen an den Nachweis einer Corporate Governance zu stellen.
Autor: Christian Verse
Ihr Kontakt zu uns
Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS Advisory? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!