Die mit der Taxonomie einhergehenden Berichtspflichten sowie die Ermittlung und Berechnung der entsprechenden „grünen“ Finanzkennzahlen stellt Unternehmen seit dem Geschäftsjahr 2021 vor Herausforderungen.
Zusammen mit den Annex ergeben sich konkrete technische Bewertungskriterien zur Einordnung taxonomie-konformer Aktivitäten und deren Darstellung in der Berichterstattung. Zum Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung haben die Europäischen Aufsichtsbehörden - unter anderem die ESMA - bereits Handlungsempfehlungen gegeben.
Für Unternehmen ist es daher unerlässlich, rechtzeitig mit der Kategorisierung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten zu beginnen, um sich auf die kommenden Berichtspflichten adäquat vorzubereiten. Zentrales Element sind hierbei die Klassifizierung anhand von NACE Codes als „taxonomie-relevante“ Aktivitäten sowie die Beurteilung mit Hinblick auf „Taxonomie-Konformität“.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, unterstützen wir Sie gerne mit unserem interdisziplinären Team. Gerne entwickeln wir mit Ihnen einen passgenauen Beratungsansatz.
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