Corporate Governance bildet einen wesentlichen Bestandteil der Kapitalmarktanforderungen im Rahmen eines Börsengangs. Im Rahmen des Börsengangs haben Unternehmen einen rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung zu schaffen. Dieser Ordnungsrahmen geht von der Gesamtheit aller internationalen und nationalen Regeln sowie Vorschriften aus und spiegelt sich in den Werten und Grundsätzen, den Prozessen und Dokumentationen die Unternehmen für sich selbst gestalten. Das Gesetz greift die bekannten Überwachungsfunktionen wie beispielsweise
auf und legt sie in die Verantwortung der Aufsichtsorgane und des Managements von Unternehmen. Untenstehend sehen Sie eine kondensierte jedoch nicht abschließende Darstellung gesetzlicher Pflichten:
Darüber hinaus bestehen natürlich noch weitere Verpflichtungen von Aufsichtsrat und Management. Neben den gesetzlichen Verpflichtungen ergeben sich noch weitere Anforderungen aus dem angestrebten Ort der Notierung (national oder international) und der Art der Notierung (z.B. Prime Standard vs. Freier Markt). Zudem ergeben sich implizite Anforderungen aus dem Kapitalmarkt bzw. durch die zukünftigen Investoren. Im Zuge unserer IPO Beratung analysieren wir bestehenden Überwachungsfunktionen und helfen ihnen die IPO Readiness im Bereich Governance, Risk & Compliance herzustellen.
Unternehmen stehen bei der Umsetzung der Corporate Governance Anforderungen im Rahmen der IPO Readiness vielfältigen Herausforderungen gegenüber:
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