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IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben

Home Knowledge IFRS IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben

Zusammenfassung der Standards und Interpretationen zur internationalen Rechnungslegung (IAS, IFRS, SIC, IFRIC) – Stand Mai 2013

Ziele und Anwendungsbereich des IFRS 7

Anhand der Regelungen des IFRS 7 werden den Unternehmen ausführliche Anhangangaben zu den von ihnen bilanzierten Finanzinstrumenten vorgegeben. Zweck der teils ausführlichen Angaben ist eine bessere Information der Abschlussadressaten über die Auswirkung der von einem Unternehmen bilanzierten Finanzinstrumente auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Angaben zur Bilanz nach IFRS 7

Ein Unternehmen hat nach IFRS 7.8 für sämtliche Kategorien von Finanzinstrumenten die Buchwerte anzugeben.

Für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, muss ein Unternehmen unter anderem Angaben zu Ausfallrisiken, zur Änderung der beizulegenden Zeitwerte und zum Marktrisiko der jeweiligen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten darstellen.

Zu finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, hat ein Unternehmen unter anderem Angaben zum beizulegenden Zeitwert, eine Begründung der Einordnung des Vermögenswertes in diese Kategorisierung und Informationen über erhaltene Dividenden aus den entsprechend gehaltenen Vermögenswerten zu tätigen.

Wurden in der entsprechenden Berichtsperiode Vermögenswerte zwischen Bewertungskategorien umgegliedert, so muss ein Unternehmen unter anderem den Zeitpunkt der Umgliederung, Informationen zu den umgegliederten Beträgen und Informationen zu den in Folge erfassten Beträgen (z.B. Zinsaufwendungen, Zinserträge, Gewinne oder Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwertes, die zu erfassen wären) angeben.

Saldiert ein Unternehmen Finanzinstrumente in Übereinstimmung mit IAS 32, so sind Angaben zu den Bruttobeträgen, den in der Bilanz ausgewiesenen Nettobeträgen oder Angaben zu Ansprüchen auf Aufrechnung im Zusammenhang seiner finanziellen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in seinem Abschluss notwendig.

Werden finanzielle Vermögenswerte als Sicherheiten für Schulden oder Eventualverbindlichkeiten verpfändet oder hält ein Unternehmen entsprechende Sicherheiten, so sind Angaben zu den Buchwerten der verpfändeten Vermögenswerte, Informationen über die Vertragsbedingungen der Besicherung oder Informationen zu den beizulegenden Zeitwerten der gehaltenen Sicherheiten zu tätigen.

Ein Unternehmen hat nach IFRS 7.16 auch Angaben zu den in der Berichtsperiode erfassten Entwicklungen seines Wertberichtigungskontos offenzulegen. Zudem sind Informationen zu emittierten zusammengesetzten Finanzinstrumenten mit eingebetteten Derivaten darzustellen (IFRS 7.17). Kommt es in der Berichtsperiode bei Darlehensverbindlichkeiten des Unternehmens zu Zahlungsausfällen, -verzögerungen oder zu Vertragsverletzungen, so hat ein Unternehmen Informationen zu den entsprechenden Verbindlichkeitspositionen (z.B. Einzelheiten zu Zahlungsverzögerungen, Buchwert der Darlehensverbindlichkeiten) zu tätigen.

Angaben zur Gesamtergebnisrechnung nach IFRS 7

Für seine Gesamtergebnisrechnung hat ein Unternehmen die Aufwands- und Ertragsposten für Nettogewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (getrennt nach Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden und solchen, die beim erstmaligen Ansatz der entsprechenden Kategorie zugeordnet werden), aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die zu Anschaffungskosten bewertet werden, oder aus der Wertminderung für jede Klasse von Vermögenswerten anzugeben (IFRS 7.20).

Weitere Angaben nach IFRS 7

Zusätzlich hat ein Unternehmen die angewendeten Rechnungslegungsmethoden darzustellen, sowie die zu Grunde liegenden Bewertungsgrundlagen (IFRS 7.21). Hat das Unternehmen Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, hat es zu diesen Geschäften weiterführende Angaben (z.B. allgemeine Beschreibung der Geschäfte und der abgesicherten Risiken, Angaben zu Zahlungsströmen aus Sicherungsgeschäften, Informationen zu erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfassten Beträgen) in den Anhang aufzunehmen.

Ein Unternehmen hat darüber hinaus für jede Kategorie von Finanzinstrumenten den beizulegenden Zeitwert anzugeben (IFRS 7.25 ff.).

Risikoangaben nach IFRS 7

Im Rahmen der Angaben zu seinen Finanzinstrumenten hat ein Unternehmen die Abschlussadressaten über die mit den Finanzinstrumenten verbundenen Risiken zu informieren (IFRS 7.31). Die Risikoangaben umfassen sowohl qualitative Angaben nach IFRS 7.33 (z.B. Umfang und Ursachen der Risiken, Angaben zu Risikomanagementstrategien), als auch quantitative Angaben nach IFRS 7.34 (z.B. Daten zum Ausfallrisiko, Marktrisiko oder Liquiditätsrisiko).

Für Zwecke der Darstellung des Ausfallsrisikos hat ein Unternehmen unter anderem den Betrag des maximalen Ausfallrisikos von finanziellen Vermögenswerten anzugeben, Informationen zur Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten, Angaben zu finanziellen Vermögenswerten, die entweder überfällig oder wertgemindert sind, und zu Sicherheiten und erhaltenen Kreditbesicherungen zu tätigen.

Hinsichtlich des Liquiditätsrisikos hat ein Unternehmen gemäß IFRS 7.39 unter anderem eine Fälligkeitsanalyse seiner finanziellen Verbindlichkeiten (nicht-derivative Positionen und derivative Positionen)im Abschluss anzugeben, sowie eine Beschreibung der Steuerung des Liquiditätsrisikos.

Die Angaben zum verbundenen Marktrisiko der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens beinhalten Sensitivitätsanalysen für die einzelnen Marktrisiken, sowie Angaben zu den verwendeten Methoden und Annahmen im Rahmen dieser Analysen (IFRS 7.40 ff.).

Hat ein Unternehmen in der Berichtsperiode finanzielle Vermögenswerte auf ein anderes Unternehmen übertragen, so sind hierzu weitere Informationen im Abschluss offenzulegen (IFRS 7.42A ff.). Diese Informationen umfassen allgemeine Angaben zu übertragenen Vermögenswerten, Angaben zu übertragenen finanziellen Vermögenswerten, die nicht vollständig ausgebucht worden sind (IFRS 7.42D ff.), oder Details zu übertragenen finanziellen Vermögenswerten, die vollständig ausgebucht worden sind, in denen das Unternehmen jedoch ein anhaltendes Engagement behält.

Bei Fragen zu IFRS 7 oder zu anderen IAS, IFRS, SIC oder IFRIC kontaktieren Sie bitte die IFRS-Experten der WTS Advisory unter 0711/6200749-0 oder info-advisory(at)wts.de.

Zusammenfassung des IFRS 7
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