Das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) hat am 08.03.2022 einen Fachlichen Hinweis in Form von Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung (nach HGB und IFRS) und zu den Konsequenzen für die Abschlussprüfung veröffentlicht.
Der Fachliche Hinweis enthält Aussagen zur Rechnungslegung in noch nicht aufgestellten Abschlüssen mit einem Stichtag vor dem 24.02.2022, vor allem also bezüglich des Abschlussstichtags 31.12.2021. In einem ersten Update des Fachlichen Hinweises vom 08.04.2022 wurden Fragestellungen in Bezug auf die Rechnungslegung nach HGB und IFRS für Stichtage nach dem Kriegsausbruch sowie zur Prüfung dieser Abschlüsse ergänzt.
Das IDW ist der Auffassung, dass es sich bei dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24.02.2022 um ein nach dem Abschlussstichtag 31.12.2021 eingetretenes Ereignis handelt, das somit als ein wertbegründender Vorgang bzw. nicht zu berücksichtigendes Ereignis nach dem Abschlussstichtag nach IAS 10 anzusehen ist. Aufgrund des Stichtagsprinzips sind die Auswirkungen des Kriegs damit grundsätzlich erst in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Folgeperiode zu berücksichtigen.
Dessen ungeachtet können bereits für Abschlüsse und Lageberichte zum Stichtag 31.12.2021 je nach Betroffenheit Berichtspflichten
Für die Beurteilung der für diese Berichtselemente relevanten Sachverhalte ist nicht auf den Bilanzstichtag abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem der Jahresabschluss aufgestellt bzw. der Lagebericht erstellt wird. Im Nachtragsbericht sind je nach Betroffenheit die wesentlichen finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs nach Art und Umfang anzugeben. Konkrete quantitative Angaben sind dabei nicht erforderlich; eine qualitative Berichterstattung ist ausreichend. Diese muss die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage bzw. die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens insgesamt darstellen.
Eine Berichtspflicht im Risikobericht des Lageberichts besteht grundsätzlich dann, wenn die möglichen weiteren Entwicklungen zu negativen Abweichungen von Prognosen oder Zielen des Unternehmens bzw. des Konzerns führen können, es sich dabei um ein wesentliches Einzelrisiko handelt und andernfalls kein zutreffendes Bild von der Risikolage des Unternehmens bzw. des Konzerns vermittelt wird.
Für den Prognosebericht des Lageberichts sieht der Deutsche Rechnungslegungs Standard 20 (DRS 20.133) Erleichterungen vor, wenn eine außergewöhnlich hohe Unsicherheit aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorliegt und dadurch die Prognosefähigkeit eines Unternehmens bzw. Konzerns wesentlich beeinträchtigt ist. Nach Auffassung des IDW können für Unternehmen, deren Tätigkeiten wesentlich von den unmittelbaren und/oder vor allem von den mittelbaren Auswirkungen des Ukraine-Kriegs betroffen sind bzw. nach vernünftiger Erwartung betroffen sein werden, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Erleichterung erfüllt sein. In diesen Fällen sind rein komparative Angaben zur Entwicklung des Unternehmens in der Zukunft im Vergleich zur bisherigen Entwicklung (z.B. „Umsatz sinkt“, „Umsatz steigt“) ausreichend. Ein pauschaler Verweis auf den Ukraine-Krieg und dessen Folgen allein reicht nicht aus. Auch ein vollständiger Verzicht auf die Prognoseberichterstattung ist unzulässig.
Zur Erhöhung der Transparenz für die Adressaten und der Übersichtlichkeit der Berichterstattung sieht es das IDW als zulässig an, im Kapitel zum Nachtragsbericht im Anhang auf die Darstellungen im Lagebericht zu verweisen, falls ansonsten identische Angaben an beiden Stellen aufzunehmen wären. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall des Verweises im Lagebericht auf die Angaben im Nachtragsbericht (DRS 20.114). Die Verweise im Nachtragsbericht auf den Lagebericht bzw. im Lagebericht auf den Nachtragsbericht müssen eindeutig und klar erkennbar sein.
Weitere relevante Fragen und Antworten sollen in fortlaufenden Updates des Fachlichen Hinweises thematisiert werden.
Autor: Christian Verse
Ihr Kontakt zu uns
Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS Advisory? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!