Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 31.03.2021 die Frist für die Anwendung der praktischen Erleichterung des IFRS 16 um ein Jahr verlängert. Damit können Leasingnehmer die Erleichterungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von COVID-19-bezogenen Mietzugeständnissen weiterhin anwenden.
Hintergrund der Verlängerung sind die anhaltenden signifikanten Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie und fortlaufende Verhandlungen zwischen Leasingnehmern und Leasingebern über Mietzugeständnisse. Entsprechend haben Stakeholder gefordert, den Anwendungszeitraum um ein Jahr zu verlängern.
Die ursprüngliche Änderung wurde im Mai 2020 veröffentlicht, um Leasingnehmern die Bilanzierung von COVID-19-bezogenen Mietzugeständnissen, wie zum Beispiel Mietstundungen und temporäre Mietminderungen, zu erleichtern und gleichzeitig Investoren weiterhin nützliche Informationen über die Leasingverträge der Leasingnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Leasingnehmer können diese Erleichterung nur für Mietzugeständnisse in Anspruch nehmen, die als direkte Folge der COVID-19-Pandemie gewährt wurden und bei kumulativer Erfüllung von bestimmten Bedingungen.
Die Reduzierung der Leasingzahlungen durch Mietzugeständnisse bezog sich ursprünglich auf solche Zahlungen, die bis zum 30.06.2021 fällig waren; dieser Zeitraum wurde nun bis zum 30.06.2022 verlängert. Über die Verlängerung hinaus erfolgte keine weitere Änderung der Regelung.
Es ist eine stetige Anwendung der Regelung für vergleichbare Sachverhalte geboten:
Die Leasingnehmer haben die Änderung des IFRS 16: „COVID-19-bezogene Mietzugeständnisse nach dem 30.06.2021“ retrospektiv anzuwenden, mit einer Anpassung des Effekts im Eigenkapital zu Beginn der Periode, in der der Leasingnehmer die Änderung erstmals anwendet.
Die Änderung ist für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 01.04.2021 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich, auch für Abschlüsse, die am 31.03.2021 noch nicht veröffentlicht waren. Für die Anwendung in der EU ist noch ein entsprechendes EU-Endorsement notwendig.
Die WTS Advisory steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Bilanzierung von COVID-19-bezogenen Mietzugeständnissen sehr gerne zur Verfügung.
Autorin: Gyöngyver Csomay
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