Klimaneutralität Europas bis 2050 - das ist das erklärte Ziel des European Green Deals. Um dies zu erfüllen, sind eine Vielzahl von ökonomischen, ökologischen und sozio-kulturellen Maßnahmen notwendig.
Eine wichtige Säule ist die Etablierung eines nachhaltigen Finanzwesens. Die Europäische Kommission stellt sich der Aufgabe, Finanzmittel zunehmend in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken und sieht hier die Notwendigkeit einer Erhöhung der Transparenz für Marktteilnehmer und die Festlegung eines einheitlichen Rahmenwerks zur Vergleichbarkeit von Finanzinvestitionen.
Am 21. April 2021 hat die Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket veröffentlicht. Das Paket umfasst:
Mit der Überarbeitung der CSR-Richtlinie macht die Kommission die Wichtigkeit von nicht-finanziellen Informationen und deren Gleichstellung zu finanziellen Informationen deutlich. Die Vorschläge umfassen:
Die detaillierten und weiteren Ausführungen können Sie dem Entwurf der EU Kommission entnehmen. Auch das DRSC hat bereits ein Briefing Paper hierzu veröffentlicht und kommt in Verbindung mit einer durchgeführten Studie zu dem Ergebnis, dass die Zahl berichtspflichtiger Unternehmen um mehr als das 30-fache steigen wird. Die Verabschiedung des Vorschlags soll noch im Kalenderjahr 2021 erfolgen. Die Übernahme in nationales Recht ist bis 2022 vorgesehen mit Erstanwendung der neuen Regelungen zum 01. Januar 2023.
Parallel hat die Kommission den delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie in vorläufiger Version veröffentlicht. Die EU Taxonomie-Verordnung stellt einen integralen Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichtserstattung dar.
Zusammen mit den Annexen ergeben sich konkrete Bestimmungsmerkmale zur Einordnung taxonomie-konformer Aktivitäten und deren Darstellung in der Berichterstattung. Zum Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung haben die Europäischen Aufsichtsbehörden - u. A. die ESMA - bereits Handlungsempfehlungen gegeben.
Die Entwicklungen und daraus resultierenden Anforderungen stellen eine Vielzahl von aktuell als auch zukünftig berichtspflichtigen Unternehmen vor Herausforderungen. Doch bieten sich auch Chancen durch die Harmonisierung der Berichtspflichten.
Zum Anwendungsbereich und Erstanwendung verweisen wir auf das aktuelle WTS Journal.
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