Vor dem Hintergrund der stark zunehmenden Bedeutung von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten für die Leistung und damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen einerseits und der gleichzeitig unzureichenden Berichterstattung hierüber in den Jahresabschlüssen andererseits veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) am 27.08.2021 ein Diskussionspapier zur Verbesserung der Berichterstattung über immaterielle Werte.
Eine unzureichende Berichterstattung im Hinblick auf immaterielle Vermögenswerte kann sich aufgrund von Informationsasymmetrien auf den Marktwert eines Unternehmens auswirken und zu einer ineffizienten Kapitalallokation führen. Anders als bei erworbenen immateriellen Vermögenswerten können bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten nur Entwicklungsaufwendungen (und keine Forschungsaufwendungen) aktiviert werden. In der Folge ergibt sich eine eingeschränkte Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen, die immaterielle Werte selbst erstellen und Unternehmen, die immaterielle Vermögenswerte erwerben.
Das Diskussionspapier erweitert die Definition eines Vermögenswerts im Sinne des IAS 38 auf „immaterielle Werte“ (statt „immaterielle Vermögenswerte“). Die Definition umfasst dabei auch immaterielle Komponenten eines möglichen wirtschaftlichen Nutzens, die nicht die asset-Kriterien des IAS 38 erfüllen und somit auch nicht zwingend von einem Unternehmen kontrolliert werden müssen.
Das Diskussionspapier stellt zur Verbesserung der Berichterstattung drei mögliche Ansätze vor, einschließlich deren Vor- und Nachteile:
1. Ansatz und Bewertung in den primären Abschlussbestandteilen
Die EFRAG diskutiert hierzu vier verschiedene Varianten:
2. Angaben zu spezifischen immateriellen Werten im Anhang oder im Lagebericht
Die EFRAG diskutiert in diesem Ansatz verpflichtende qualitative und quantitative Angaben, die zu einer höheren Vergleichbarkeit führen und dem Adressaten ein besseres Verständnis über spezifische immaterielle Werte vermitteln sollen.
3. Informationen über zukunftsorientierte Aufwendungen und Risiko-/ Chancenfaktoren
Im Rahmen dieses Ansatzes werden drei Arten von Angaben dargestellt:
Die EFRAG ist sich der Verbindung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung in diesem Kontext durchaus bewusst (finanzielle versus Nachhaltigkeits-Auswirkungen); Überlegungen hierzu sollen jedoch erst später diskutiert werden.
Zu dem Diskussionspapier der EFRAG kann bis zum 30.06.2022 Stellung genommen werden. Welcher Ansatz sich durchsetzen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Das DRSC hat bereits angekündigt, eine neue Arbeitsgruppe zu gründen, die sich intensiv mit der Abbildung von immateriellen Werten sowohl in der Finanzbericht- als auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen soll.
Autor: Luis Bursa
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