Das International Accountings Standards Board (IASB) hat am 26.11.2021 einen Exposure Draft (ED) hinsichtlich Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben in Bezug auf Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (supplier finance arrangements) veröffentlicht. Zu den supplier finance arragements zählen insbesondere auch Reverse Factoring Vereinbarungen.
Grundlage des ED ist eine vom IFRS International Interpretations Committee (IFRSIC) am 14.12.2020 veröffentlichte Agendaentscheidung hinsichtlich der Frage, wie Verbindlichkeiten, die Gegenstand einer Reverse Factoring Vereinbarung sind, in der Bilanz auszuweisen sind. Die Reaktionen hierauf deuten nach Auffassung des IASB darauf hin, dass die gültigen IFRS Regularien die Informationsbedürfnisse der Anleger nicht hinreichend erfüllen.
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind u.a. dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Finanzdienstleister anbieten, die Beträge zu bezahlen, die ein Unternehmen seinen Lieferanten
schuldet, und dass das Unternehmen sich verpflichtet, die Finanzdienstleister zum gleichen oder zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen. Daraus resultieren flexiblere Zahlungsbedingungen für die Unternehmen.
Unternehmen sollen nun im Anhang Informationen geben, die es den Adressaten des Abschlusses ermöglichen, die Auswirkungen von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf die Schulden und CashFlows des Unternehmens zu beurteilen.
Der Entwurf sieht folgende Ergänzungen der Angabevorschriften vor:
Darüber hinaus sollen supplier finance arrangements dem IASB zufolge als Beispiel in die Angabevorschriften zum Liquiditätsrisiko in IFRS 7 und zu Änderungen von Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten in IAS 7 aufgenommen werden.
Auf Grund der stetig wachsenden Bedeutung entsprechender Finanzierungsvereinbarungen (siehe auch nachstehende Grafik FCI@Statista 2022) mit Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, den Cash-Flow sowie die Liquiditätsrisiken und das Risikomanagement, ist dieses Thema im Fokus verschiedener Stakeholder, insbesondere von Analysten und Investoren.
Unternehmen mit entsprechenden Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sollten daher den Fortgang der Diskussion beim IASB im Blick behalten und bei Bedarf analysieren, inwiefern die erweiterten Transparenzerfordernisse bzw. Angabepflichten auf Basis bestehender Prozesse erfüllt werden können und/ oder ob sich weitere Implikationen hieraus ergeben.
Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 28.03.2022.
Autor: Florian Schmahl
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