ESG (Environmental, Social, Governance) ist mittlerweile weit verbreitet und kein vorübergehender Trend mehr. Unternehmen müssen die Belange der Umwelt und soziale Aspekte ernst nehmen, nachhaltige Unternehmensführung anstreben und ihre Ausrichtung entsprechend anpassen. Nicht zuletzt deshalb, weil Banken ihre aktuellen und zukünftigen Kreditportfolios überprüfen und die Nichtbeachtung von ESG-Anforderungen zu eingeschränkter Kreditvergabe führen kann.
Am 27.09.2022 hat der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW einen Entwurf zur Neufassung des IDW Standards "Anforderungen an Sanierungskonzepte" (IDW ES 6 n.F.) verabschiedet. Der Entwurf behandelt u.a. die Bedeutung von ESG-Aspekten und ihre Auswirkungen auf Sanierungsgutachten. Es handelt sich dabei um Klarstellungen, keine neuen Anforderungen. Bisher war bereits zu prüfen und in Sanierungskonzepten zu berücksichtigen, „ob das Unternehmen den Herausforderungen […] der Einhaltung von Umwelt-, sozialen und Corporate Governance(„ESG“-)Anforderungen voraussichtlich gewachsen ist“ (IDW ES 6 n.F. Rn. 60), sofern diese für das Geschäftsmodell/die Branche und damit die Entwicklung eines Unternehmens relevant waren.
Ein Sanierungskonzept sollte neben der zeitlichen Nachhaltigkeit auch die ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigen, um das Vertrauen der Stakeholder wiederherzustellen. Es sollte auch untersucht werden, inwieweit das Unternehmen die ESG-Anforderungen erfüllen kann. „Eine Nichtbeachtung dieser Kriterien kann zu […] eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. wegen Abschlägen im Rating oder Nichterfüllung von bankinternen Kreditvergabekriterien) führen" (IDW ES 6 n.F. Rn. 67). Daher sollten ESG-Kriterien verstärkt in Sanierungskonzepten berücksichtigt und das Unternehmen entsprechend ausgerichtet werden. Dies betrifft insbesondere das Leitbild in Bezug auf „langfristige Zielvorstellungen und Grundstrategien“ (IDW ES 6 n.F. Rn. 65). Die Einhaltung von ESG-Kriterien erfordert u.a. die Integration von ESG-Risiken in den allgemeinen Risikomanagementprozess, umfassende Berichterstattungspflichten und eine angemessene Kommunikation mit den Stakeholdern.
Gemäß IDW ES 6 n.F. erfordert eine ESG-Strategie keine kurzfristige Konformität, jedoch soll das Management des Unternehmens eine hinreichende Bereitschaft zur Erfüllung und Einhaltung der ESG-Anforderungen zeigen, was eine Voraussetzung für das langfristige Überleben des Unternehmens darstellt. Der genaue Umfang und Zweck der ESG-Strategie sowie der Zeitplan für die Umsetzung werden im Standard nicht explizit angesprochen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Anforderungen an Sanierungskonzepte zukünftig weiterentwickeln und welche (weiteren) Aspekte durch ESG-Kriterien künftig beeinflusst werden.
Autor:in: Patricia Lauxmann, Stuttgart
Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS Advisory? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!