Auf der 11. Jahrestagung "Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung" des Deutsches Aktieninstitut e.V. hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR) heute traditionell ihre Prüfungsschwerpunkte für die Jahresfinanzberichte 2019 vorgestellt.
Wie gewohnt entsprechen die ersten drei Prüfungsschwerpunkte denen der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA):
1. Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 16 Leasingverträge
2. Follow-up von ausgewählten Aspekten der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente bei Kreditinstituten und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden bei Nicht-Finanzinstituten
3. Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern (einschließlich der Anwendung von IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung)
Weiterhin stehen für die DPR mögliche Auswirkungen verschiedener Brexit-Szenarien sowie Anhangangaben zu den Auswirkungen eines neuen Referenzzinssatzes auf den Abschluss (Amendments to IFRS 9 (and IAS 39): Financial Instruments - Interest Rate Benchmark Reform) im Fokus.
Detaillierte Informationen zu den übernommenen ESMA-Prüfungsschwerpunkten finden Sie unter: https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma32-63-791_esma_european_common_enforcement_priorities_2019.pdf
Die DPR ergänzt folgende zwei deutsche Prüfungsschwerpunkte:
4. Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, insbesondere Marken (IAS 36)
5. Konzernlagebericht (§ 315 HGB), insbesondere die Darstellung der Auswirkungen des IFRS 16 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die bedeutsamsten Leistungsindikatoren
Weitere Informationen zu den Prüfungsschwerpunkten der DPR finden Sie unter: https://www.frep.info/pruefverfahren/pruefungsschwerpunkte.php
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